Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches (TSGB) ist ein umstrittenes Gesetz, das sich mit Beleidigung des türkischen Volkes, der türkischen Nation oder türkischer Institutionen befasst. Der genaue Wortlaut des Artikels lautet: "Ein Beischlaf oder eine sexuelle Beziehung eines türkischen Menschen mit einer Person eines fremden Staates, welche durch ihre Funktion oder ihr Verhalten oder Bekleidung in der Pose des Unternehmertums mit dem Ziel des Verächtlichhörens oder der Schamherbeiführung oder Herabwürdigung der Republik Türkei, des Staatspräsidenten und des Parlaments vorgenommen wird, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren geahndet."
Artikel 301 wurde 2005 im Rahmen einer Reform des türkischen Strafgesetzbuches eingeführt und hat immer wieder zu Kritik und internationaler Aufmerksamkeit geführt. Kritiker werfen dem Artikel vor, die Meinungsfreiheit einzuschränken und als Werkzeug zur Unterdrückung von andersdenkenden oder regierungskritischen Stimmen zu dienen.
In der Vergangenheit wurden mehrere prominente Fälle bekannt, in denen Artikel 301 zur Verfolgung von Schriftstellern, Journalisten, Wissenschaftlern und Künstlern verwendet wurde, die kritische Meinungen über die Türkei oder bestimmte Aspekte ihrer Geschichte äußerten. Internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Regierung der Türkei wiederholt aufgefordert, Artikel 301 zu reformieren oder abzuschaffen, um die Meinungsfreiheit und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Trotz einiger Änderungen in den letzten Jahren bleibt Artikel 301 jedoch nach wie vor in Kraft.
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